Abklärungen erfolgen ausschliesslich auf Zuweisung. Je nach Wunsch der Zuweiser erfolgt eine konsiliarische Beurteilung oder die Übernahme der gesamten Abklärung und Behandlung.
Für Zuweiser
Abklärungen erfolgen ausschliesslich auf Zuweisung. Je nach Wunsch der Zuweiser erfolgt eine konsiliarische Beurteilung oder die Übernahme der gesamten Abklärung und Behandlung.