Die medizinische Eignung für Berufe der Zivilluftfahrt (Pilotinnen/Piloten, Cabin Crew Member, ATCO) bei neurologischen Symptomen oder Krankheiten wird durch den vom BAZL anerkannten Fachexperten beurteilt.
Die Zuweisung erfolgt in der Regel durch den Fliegerarzt (AME) oder den flugmedizinischen Dienst (AMS) des BAZL, wenn eine neurologische Störung besteht oder vermutet wird und die Eignung nicht klar ist oder die Bestimmungen eine Beurteilung durch einen Neurologen ausdrücklich verlangen.
Die Untersuchung wird je nach Fragestellung geplant. Im Anschluss wird dem Auftraggeber ein Bericht geschickt mit einer Empfehlung. Der definitive Entscheid über die Ausstellung des Medical liegt beim AME respektive beim BAZL.
Falls Sie weitere Unterlagen haben, zum Beispiel Berichte von früheren Abklärungen, bringen Sie diese bitte mit.
Falls die Untersuchung auch zur medizinischen Abklärung von Symptomen nötig ist, kann die Verrechnung an die Krankenkasse oder Unfallversicherung erfolgen. Die flugmedizinische Beurteilung ist dann inbegriffen. Falls die Untersuchung ausschliesslich für die Erteilung des Medical notwendig ist, müssen die Kosten selbst getragen werden. Allenfalls werden sie vom Arbeitgeber übernommen. Die Verrechnung erfolgt nach Zeitaufwand. Bitte beachten Sie, dass Arbeiten im Hintergrund (Aktenstudium, Recherchen) dabei deutlich aufwendiger sein können als die eigentliche Untersuchung. Auf Wunsch können wir vorgängig eine Schätzung der zu erwartenden Kosten vornehmen.